Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten)

§ 194 BauGB Verkehrswert

 

"Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre" 

 

Für welche Objekte werden Verkehrswertgutachten benötigt ?

- unbebaute Grundstücke 

- Gewerbeimmobilien (Geschäfts /- Bürohäuser)

- bebaute Grundstücke mit Ein- oder Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser oder Mehrfamilienhäuser 

- Spezialimmobilien (Hotels, Lager- u. Produktionsgebäude, Gastronomie,

   Sport- u. Freizeitanlagen etc.)

 

weitere Leistungen und Bewertungsbereiche:

- Bewertung von Rechten und Belastungen

   z.B. Wohnungsrechte, Grunddienstbarkeiten, Baulasten

- Stellungnahmen / Überprüfung von Gutachten

- Erbbaurechte

- Wegerechte

- Wohn-/Nutzflächenermittlung